Unsere Entwesung bekämpft gezielt Schädlinge. Wir entwesen Ihre Ware schonend ausschliesslich mit Co2. Diese Methode ist sehr schonend für das zu entwesende Gut und ist zudem auch für Bio-Ware tauglich. Die Ware kann nach der Behandlung bei Bedarf gekühlt gelagert werden.

Logistikdienstleistungen von A bis Z. Zur richtigen Zeit am richtigen Ort, mit top Qualität Dima Service AG hat sich auf mass­ge­schnei­der­te, innovative logistische Dienst­leis­tung­en spezialisiert. Wir bieten in- und ausländischen Industrie-, Konsumgüter und Handelsunternehmen maßgeschneiderte Lösungen an.

Ihr Kunde versendet die Retoure an unsere Adresse oder die Retourware wird bei Ihrem Kunden abgeholt.

Auslagerungen erfolgen auf Instruktion und Termin mehrmals täglich. Auslagerungen am gleichen Tag sind ebenfalls möglich.

Mehrmals am Tag übergeben wir versandfertige Sendungen an verschiedene Versanddienstleister.

Ihre POS Displays stellen eine wichtige Komponente im Verkauf Ihrer Produkte dar, da diese dadurch mobil und auf kleinem Platz in Szene gesetzt werden können.

Als Co-Packer stehen wir sowohl im Food wie auch im Non-Food Bereich für Sie bereit. Egal ob Elektronik, Haushaltswaren, Kleidung und Schuhe, Konsumgüter, Kosmetik, Lebensmittel, Messebau, Möbel oder anderes. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Wir nehmen Ihre palettierten oder losen (z.B. in Seecontainern) Waren entgegen. Die eingehenden Güter werden identifiziert, gekennzeichnet und auf Übereinstimmung mit der Bestellung überprüft. Auf Wunsch führen wir zusätzliche qualitative Kontrollen nach Ihren Vorgaben durch.

Nachdem die Bestellung der Ware von Ihren Kunden bei uns eingetroffen ist, picken wir die Posten der einzelnen Bestellung aus unserem Zwischenlager, verpacken diese fachgerecht und bereiten sie für den Versand vor.

Unsere Produktions- und Lagerfläche umfasst rund 40’000m².

Wir besitzen sowohl beheizte als auch gekühlte Flächen.

Auch hochwertige Güter können bei uns zwischen und dauergelagert werden.

Ein offenes-Zolllager (OZL) ermöglicht dem Eigentümer der eingelagerten Waren, diese solange unverzollt zu belassen, bis sie in der Schweiz verkauft oder in die EU reexportiert werden. Für die aus Drittländern eingelagerten Waren werden die Einfuhrabgaben somit erst bei der tatsächlichen Auslagerung fällig.